Die Elternvertretung
Die Vertretung der Eltern in der Schule ist durch den § 88 ff des Niedersächsischen Schulgesetztes (NSchG) geregelt. Als Mitglied der Klassenelternschaft können Sie sich in die unterschiedlichen Konferenzen und Gremien wählen lassen. Ohne die Mitarbeit vieler Eltern in der Schule ist ein abwechslungsreiches und lebendiges Schulleben nicht mehr denkbar. Zahlreiche Anlässe wie Schulfeste, Klassenfeiern, Sportfeste u.a. bieten Ihnen Möglichkeiten zum persönlichen Engagement.