Schulvorstand

Ein Schulvorstand ist ein Vertretungsgremium der Lehrkräfte, der Elternschaft und bei weiterführenden Schulen der Schülerschaft nach dem Niedersächsischen Schulgesetz in der Fassung vom 12. Juli 2007. Mit der Einführung der „Eigenverantwortlichen Schule“ wurde in Niedersachsen die Institution des Schulvorstandes neu geschaffen. Seine Aufgaben ergeben sich aus § 38a des Niedersächsischen Schulgesetzes in der Fassung vom 12. Juli 2007, seine Zusammensetzung aus § 38b.[3]

 

Der Schulvorstand entscheidet z.B.

  • über die Inanspruchnahme der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit von der obersten Schulbehörde eingeräumten Entscheidungsspielräume,
  • den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin oder des Schulleiters,
  • Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung einer besonderen Organisation,
  • die Zusammenarbeit mit anderen Schulen,
  • die Ausgestaltung der Stundentafel,
  • Schulpartnerschaften,
  • die von der Schule bei der Namensgebung zu treffenden Mitwirkungsentscheidungen,
  • Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung von Schulversuchen sowie Grundsätze für
  •      die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Grundschulen,
  •      die Durchführung von Projektwochen,
  •      die Werbung und das Sponsoring in der Schule und
  •      die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule.

 

Der Schulvorstand besteht in der Grundschule Gehrde aus acht Mitgliedern und wird für 2 Jahre gewählt. Er setzt sich zur Hälfte aus 3 Lehrkräften (zu denen der Schulleiter oder die Schulleiterin gerechnet wird) plus einer Pädagogischen Mitarbeiterin sowie zur Hälfte aus Vertretern der Elternschaft zusammen.

Den Vorsitz im Schulvorstand führt der /die Schulleiter(in). Sie oder er entscheidet bei Stimmengleichheit.