1. Stunde | 8:05 | – | 8:50 | Uhr |
2. Stunde | 8:50 | – | 9:35 | Uhr |
Frühstückspause | 9:35 | – | 9:45 | Uhr |
Spielpause | 9:45 | – | 10:00 | Uhr |
3. Stunde | 10:00 | – | 10:45 | Uhr |
4. Stunde | 10:45 | – | 11:30 | Uhr |
Spielpause | 11:30 | – | 11:45 | Uhr |
5. Stunde | 11:45 | – | 12:30 | Uhr |
kleine Pause | 12:30 | – | 12:35 | Uhr |
6. Stunde | 12:35 | – | 13:20 | Uhr |
Adressenänderung
Vor der Einschulung Ihres Kindes haben Sie Ihre gültige Adresse und Telefonnummer angegeben. Sollte sich daran etwas ändern, bitten wir um sofortige Mitteilung der neuen Daten.
1. an die Klassenlehrerin (Aktualisierung des Klassenbuchs und der Telefonkette)
2. an das Sekretariat (Änderung der Schülerkartei).
Beaufsichtigung der Kinder
Die Beaufsichtigung der Kinder auf dem Schulgrundstück und auf den Wegen zu und von Unterrichtsveranstaltungen außerhalb des Schulgrundstücks erfolgt durch die Mitarbeiter der Schule. Hierfür hat die Schule einen Aufsichtsplan, welcher die Aufsichtspflichten der Mitarbeiter regelt. Die Aufsicht beginnt und endet jeweils 15 Minuten vor und nach Unterrichtsende. Angemeldete Betreuungskinder werden innerhalb der Betreuungszeiten beaufsichtigt. Auch an der Schulbushaltestelle führt die Schule eine Aufsicht.
Beurlaubung
Mit Vollendung des 6. Lebensjahres besteht für alle Kinder Schulpflicht, d.h., dass Ihr Kind verpflichtet ist, an allen Werktagen außerhalb der Ferien die Schule zu besuchen. In dringenden und begründeten Fällen ist eine Beurlaubung möglich, die bis zu drei Tagen vom/von der Klassenlehrer/in, bis zu sieben Tagen vom Schulleiter erteilt werden kann. Für eine Beurlaubung unmittelbar vor oder nach den Ferien ist in jedem Fall ein schriftlicher Antrag zu stellen, dem jedoch lt. Schulgesetz nur dann entsprochen werden kann, wenn persönliche zwingende Gründe vorliegen.
Kinder, für die vor der Einschulung ein Sprachförderbedarf festgestellt wurde, besteht die Pflicht, ein Jahr vor der Einschulung an der Sprachförderung der Grundschule teilzunehmen. Die Sprachförderung erteilt eine Lehrerin der Grundschule.
Eigenverantwortliche Schule
Die VGS Gehrde ist seit dem 01.08.2007 Eigenverantwortliche Schule mit einem Schulvorstand.
Elternsprechtage und Lehrersprechzeiten
Jährlich finden zwei Elternsprechtage statt, an denen die Möglichkeit besteht, alle Lehrkräfte der Schule zu sprechen. Unter Berücksichtigung von Terminwünschen sind Gespräche von etwa 10 Minuten möglich.
Einzelgespräche mit den Lehrkräften können selbstverständlich auch außerhalb der Elternsprechtage jederzeit vereinbart werden. Kontaktieren Sie hierzu bitte die entsprechenden Lehrerinnen.
Fundsachen
Gegenstände, die Ihr Kind in der Schule verloren oder liegengelassen hat, werden beim Hausmeister gesammelt. Diese Fundsachen können von Ihnen oder Ihrem Kind beim Hausmeister persönlich gesichtet bzw. abgeholt werden. An den Elternsprechtagen werden nicht abgeholte Fundsachen nochmals ausgelegt. Alle Fundsachen die nicht abgeholt werden, werden jeweils zu Beginn der Ferien zu den Altkleidern gegeben.
Grundsätzlich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es nicht sinnvoll ist, wenn Sie Ihrem Kind wertvolle Gegenstände, hohe Geldbeträge usw. mit in die Schule geben. Die Schule übernimmt hierfür keine Haftung.
Hausaufgaben
Hausaufgaben dienen der Übung und Festigung des Unterrichtsstoffs. In der Grundschule sollte die Dauer von ca. 30 Minuten (je nach Klassenstufe) nicht wesentlich überschritten werden. Von Freitag zu Montag werden grundsätzlich keine Hausaufgaben erteilt.
Hausschuhe
Alle Kinder tragen im Schulgebäude Hausschuhe, die am Unterrichtsende und in den Pausen gegen die Straßenschuhe getauscht werden. Die Hausschuhe bleiben in der Schule.
Kopiergeld und Klassenkasse
Im Laufe des Schuljahres erhalten Ihre Kinder zahlreiche Kopien, die als Ergänzungen der Lehrbücher und als Übungsmaterial unverzichtbar sind. Ferner müssen immer wieder kleinere Summen für unterschiedliche Vorhaben eingesammelt werden. Auf Anregung der Elternvertretung im Schulvorstand sammeln wir zu Schuljahresbeginn 15 € pro Kind (5 € Kopiergeld, 10 € Klassenkasse) ein.Die Klassenkasse wird vom jeweiligen Klassenlehrer verwaltet und abgerechnet. Bitte geben Sie das Ihren Kindern das Geld in den ersten Unterrichtstagen mit.
Für das 2.Halbjahr sammeln wir erneut 5 € Kopiergeld ein. Bitte geben Sie es Ihrem Kind zeitnah mit.
Krankheiten
Sollte ihr Kind krank sein, bitten wir morgens um eine telefonische Krankmeldung. Sobald eine Teilnahme am Unterricht wieder möglich ist, geben Sie Ihrem Kind eine schriftliche Entschuldigung mit, aus der die Dauer und (falls gewünscht) der Grund der Erkrankung hervorgehen sollte.
Ist ihr Kind längerfristig krank, sind Sie verpflichtet, spätestens am dritten Tag ein ärztliches Attest einzureichen.
Schulbücher
Im Rahmen der Lehrmittelfreiheit stellt die Schule Ihnen Schulbücher gegen eine Entleihgebühr für die Dauer von einem oder zwei Jahren zur Verfügung.
Diese Bücher sind das Eigentum des Landes Niedersachsen. Daher müssen alle entliehenen Bücher mit einem Schutzumschlag versehen werden.
Bei Verlust, Beschädigung oder ungewöhnlich starker Abnutzung muss die Schule am Ende des Jahres im Auftrag des Landes Niedersachsen Schadenersatz fordern.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Berding.
Schulranzen
Um das Gewicht der Schulranzen so gering wie möglich zu halten, bieten wir den Schülern Fächer in den Klassenräumen an. In diesen können verschiedene Unterrichtsmaterialien wie Tuschzeug, Mappen, Bastelmaterialien und nicht benötigte Schulbücher aufbewahrt werden.
Unfall
In der Schule, auf dem Schulweg und bei besonderen schulischen Veranstaltungen ist Ihr Kind gegen die Folgen eines Unfalls versichert. War ein Arztbesuch erforderlich, müssen Sie unverzüglich die Klassenleitung informieren, die in diesem Fall die Unfallmeldung an den Gemeindeunfallversicherungsverband weiterleitet.
Witterungsverhältnisse
Die Entscheidung darüber, ob bei extremen Witterungsverhältnissen (z.B. Straßenglätte, Sturm ..) der Unterricht für einen oder mehrere Tage ausfällt, trifft der Landkreis Osnabrück. Dies wird so früh wie möglich über den Rundfunk bekanntgegeben oder kann im Internet unter www.vmz-niedersachsen.de nachgeschaut werden.
Für Kinder die aus Unkenntnis des Schulausfalls oder wegen mangelnder Betreuungsmöglichkeit trotzdem in der Schule ankommen, wird eine Notbetreuung angeboten. Erziehungsberechtigten, die eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ist es freigestellt. Ihre Kinder auch dann für einen Tag zu Hause zu behalten, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet ist.
Zeugnisse und Zensuren
Zeugnisse sind offizielle Leistungsbeurteilungen, die halbjährlich erteilt werden. Ausnahme: Im 1. Schuljahr erhalten die Kinder das erste Zeugnis am Ende des Schuljahres. In Klasse 1 und 2 erfolgt die Beurteilung in Form von Lernstandsbeschreibungen. Am Ende der 2. Klasse erfolgt eine Versetzung. Sie wird nicht ausgesprochen, wenn das Lernziel in zwei von drei Lehrgängen (Lesen, Schreiben, Rechnen) nicht erreicht wurde.
In Klasse 3 und 4 erhalten die Kinder Zensuren. Ab Klasse 3 erhält Ihr Kind in einigen Fächern nur halbjährlich Unterricht. Gemäß der Zeugnisbestimmungen erscheinen die Halbjahresnoten des Faches auf dem Zeugnis zum Schuljahresende. Die Klassenlehrerinnen erklären jeweils in den Klassen, um welche Fächer es sich handelt. Am Ende der 3. und 4. Klasse erfolgt eine Versetzung. Sie wird nicht ausgesprochen, wenn die Leistungen in zwei von drei Hauptfächern (Deutsch, Mathematik, Sachunterricht) mit mangelhaft bewertet werden. Am Ende des 4. Schuljahres erfolgt ein Übergang in eine weiterführende Schule. Seit dem Schuljahr 15/16 werden keine Schullaufbahnempfehlung am Ende des 4. Jahrgangs durch die Klassenkonferenz mehr ausgesprochen. Stattdessen gibt es zwei Beratungstermine im Schuljahr, zu denen Protokolle angefertigt werden. Mit diesen beiden Protokollen und dem Halbjahreszeugnis können Eltern ihre Kinder in einem bestimmten Anmeldezeitraum am Ende des Schuljahres an den weiterführenden Schulen anmelden. Das Ganzjahreszeugnis gibt es dann am letzten Schultag.